Standortanalysen für die von der Firma Hans Wall konzipierten System-Wartehallen

Für die Erneuerung und Ergänzung der Bus-Wartehallen war es erforderlich, die von der BVG vorgesehenen Standorte zu untersuchen und gegebenenfalls Bauanträge einzureichen.

Im Stadtgebiet waren für jeden Standort bis zu 15 (i.W. fünfzehn) Leitungsverwaltungen abzufragen.

Wenn auch nur eine dieser Leitungsverwaltungen ihre Zustimmung verweigerte, musste die erforderliche Verschiebung des Standortes erneut bei allen übrigen Leitungsverwaltungen zur Genehmigung vorgelegt werden.

Da dieses "endlose Verfahren" als nicht mehr sinnvoll erachtet wurde, hat man dann eine generelle Klärung einvernehmlich mit allen Betroffenen herbeigeführt, dass bei einer maximalen Gründungstiefe von 50 cm eine Einzelzustimmung der Betroffenen nicht mehr erforderlich sei und ein Baugenehmigungsverfahren ebenfall entbehrlich sei.